Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für
Technik und Systeme der
Informationsverarbeitung
(insbesondere
Telekommunikation)
Verbindungspreisberechnung, Überprüfung von Geldspielgeräten (§7 SpielV)
Zur Zwangsläufigkeit von Schäden und Störungen
Basis-Postulat: "Wenn etwas schief gehen kann, dann geht es auch schief"
und leider noch viel zutreffender: "Egal, was schief geht - man sieht es ihm zunächst nicht an!"
Betrachtet man als Sachverständiger die vielen Schäden, Störungen und instabile elektronische Systeme, mit denen man tagtäglich zu tun hat, dann ist klar: Murphy ist aktueller denn je!
